Interreligiöses Profil in der Kita - Anstellungsmöglichkeit


22.05.2024 | Rundschreiben wurde für Beschäftigte im Erziehungsdienst, die nicht der Ev. Kirche angehören, angepasst

Das Kollegium des Oberkirchenrats hat das Rundschreiben für Beschäftigte im Erziehungsdienst, die nicht der Evangelischen Kirche angehören, angepasst.

Für Sprachförder- und Inklusionskräfte, Anerkennungspraktikantinnen sowie PiA und PiA SPA gibt es diese Anforderung an die Konfession nicht. Geschäftsführungen und fachliche Leitungen müssen evangelisch sein.
Für Kitas mit besonderem interreligiösem bzw. interkulturellem Profil kann die Einrichtung – Träger und Team gemeinsam – ein entsprechendes Profil erarbeiten und dem Schuldekan zur Genehmigung vorlegen auf der Grundlage der christlichen Überzeugung im Sinne der interreligiösen Kompetenz. Dafür wurden eine Anlage und eine Loyalitätserklärung erarbeitet.
Der Landesverband bietet weitere Unterstützung an. Einzelne Stellen können in einer solchen Einrichtung mit interreligiösem Profil besetzt werden ohne das Erfordernis der Zugehörigkeit zu einer christlichen Kirche oder Gemeinschaft – in der Regel eine Stelle/bis 100 % in ein- bzw. zweigruppigen Einrichtungen, ab drei Gruppen sind es bis 200 % und ab sechs Gruppen können 300 % so besetzt werden (allerdings nicht in Leitungsfunktion).